Der Evangelische Kirchengemeindeverband (KGV) Zörbig  ist Träger der Friedhöfe in Göttnitz, Schrenz, Spören, Stumsdorf, Werben, Beyersdorf, Glebitzsch und Köckern. Zur Regelung der Friedhofsverhältnisse nach Inkrafttreten des Friedhofsgesetzes der EKM wurden folgende Beschlüsse (Punkte 1. bis 4.) gefasst:

  1. Aufhebung der alten Friedhofssatzungen: Die bisherigen Friedhofssatzungen werden aufgehoben; ab dem 01.01.2025 gelten die Vorschriften des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz – FriedhG) vom 20. November 2020, ABl EKM 2020 S. 228 für die Friedhöfe in Göttnitz, Schrenz, Spören, Stumsdorf, Werben, Beyersdorf, Glebitzsch und Köckern unmittelbar. Das Friedhofsgesetz ist über das Internet hier einsehbar und ein Druckexemplar liegt im Gemeindebüro Zörbig.
  2. Öffnungszeiten des Friedhofs: 
Die Friedhöfe sind in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet.
  3. Zeit für die Durchführung von Bestattungen
: Die Durchführung von Bestattungen sind an Werktagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr möglich. Sie ist mindestens 5 Werktage vorher mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.
  4. Gebührensatzungen: 
Für die Friedhöfe werden die diesem Beschluss als Anlage beigefügten Friedhofsgebührensatzungen erlassen.

Die entsprechenden Friedhofsgebührensatzungen sind hier einsehbar und als pdf downloadbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung des KGV Zörbig, Topfmarkt 1, 06780 Zörbig, info@ev-kirche-zoerbig.de, 034956/20304. (Sprechzeiten: Di und Do 8.00 -12.00 Uhr).