Hygienebestimmungen aufgrund der Corona-Pandemie 

Leider begleitet uns die Corona-Pandemie weiter, solange nicht über Impfschutz oder Erkrankung eine ausreichende „Herdenimmunität“ aufgebaut ist. 

Wir sind daher verpflichtet, in unserer kirchlichen Arbeit Hygieneauflagen zu erfüllen, um insbesondere diejenigen vor Erkrankung zu schützen, die dem Risiko einer Corona-Erkrankung und ihrer möglichen (Langzeit-) Folgen von sich aus nicht vorbeugen können. Das betrifft insbesondere Kinder unter 12 Jahren und alle, die sich aus speziellen Gründen nicht impfen lassen können. 

Grundsätzlich gelten bei uns folgende Regeln: 

Bei Gottesdiensten, Gemeindeveranstaltungen und Konzerten gilt die 2-G-Regel. Dabei ist auf Verlangen ein Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen. des Weiteren sind Abstände von 1,5 m einzuhalten. Immer, wenn diese Abstände nicht eingehalten werden können, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Während des Gottesdienstes ist der Mund-Nasenschutz auch beim Singen am Platz aufzubehalten. Ausnahmen gelten hier für den Liturgen und Mitwirkende an der Gestaltung des Gottesdienstes. Teilnehmerlisten für das Gesundheitsamt geführt. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 30 beschränkt.  

Mit dem neuen Kirchenjahr wollen wir auch wieder regelmäßig das Heilige Abendmahl feiern. Aus hygienischen Gründen wird dies künftig in Form des Eintauchens der Hostie in den Abendmahlskelch geschehen. Wir bitten also, die Hostie (das Brot) nicht sofort zu verzehren, sondern bis zum Eintauchen in den Kelch (den Wein) in der Hand zu behalten. Auf besonderen Wunsch können wir bei einer Teilnehmeranzahl von bis zu 8 Personen das Abendmahl auch in Form kleiner Einzelkelche reichen. Dies ist bitte im Vorfeld mit dem Gemeindekirchenrat abzustimmen. 

Pfr. Oliver Behre